Edelsittich.de 

 Startseite | Lexikon | Forum | Kontakt
Copyright by Siegfried Friedrich

Achtung!: Timneh-Graupapagei gestohlen in Bielefeld!

Geschrieben in Artenschutz & Haltung,Recht & Gesetz by Siegfried Sonntag September 16, 2007

2.500 €,- €
Belohnung


für Hinweise, die zur Wiederbeschaffung des Timneh-GraupapageienBibo” oder zur Verhaftung seiner Diebe führen!

In Bielefeld wurde ein schwerkranker Graupapgei aus einer Tierarztpraxis
gestohlen. Dieser Papagei benötgt dringend seine Medikamente!

Zitat von tierarztpraxis-bielefeld.de:

Wer kann uns Auskunft über den Verbleib von „Bibo“ geben? „Bibo“ ist ein männlicher Timneh-Graupapagei (heller Oberschnabel). Er ist ca. 16 Jahre alt und ein Wildfang. Bei einem Einbruch in der Nacht vom 10.09.2007 zum 11.09.2007 wurde er in Bielefeld-Hillegossen, aus der Kleintierpraxis Dr. med. vet. Thomas Gräf gestohlen. „Bibo“ ist sehr krank und braucht dringend Medikamente.
Er leidet an einer ansteckenden Lungen- und Luftsackmykose (einer Lungenpilzerkrankung), die bei engem, direktem Kontakt auch auf den Menschen übertragbar ist. Darüber hinaus ist er herzkrank und benötigt Herzmedikamente.
„Bibo“ ist sehr zahm, kann sprechen und Melodien (z. B. Pippilangstrumpf und „Underberg“-Lied) pfeifen.

Hinweise an:
Kleintierpraxis
Dr. med. vet. Thomas Gräf
Oerlinhauser Str. 28
33699 Bielefeld
Tel. 0521 / 924 88 15
Handy 0171 / 74 78 1 78
Handy 0177 / 292 33 23

Weitere Infos findest Ihr hier:

Infos über Timneh-Graupapageien finden sich hier:

Weitere Personen die über den Hilferuf des gestohlenen Graupapageien berichten sollten:

Papagei muß hinter Gitter!

Geschrieben in Recht & Gesetz by Siegfried Montag April 30, 2007

Das schrille, über Stunden andauernde Pfeifen eines Graupapageis, der in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses in einer Wohngegend gehalten wird, übersteigt die in einer solchen Gegend ortsübliche Lärmbelästigung durch Tiere erheblich und muss von den Nachbarn nicht hingenommen werden.
Sorgt der Besitzer nicht für Ruhe, so kann er mit einem Bußgeld belegt werden (hier: in Höhe von 50 €uro).
Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss OWi 476/89-198/89 I).
Quelle: vogelforen.de

Die Phonzahl ist nicht maßgebend!

Geschrieben in Recht & Gesetz by Siegfried Montag April 30, 2007

Werden in einem Wohngebiet Nachbarn durch lautes Gekreische von Sittichen und Papageien, die in einem Garten in Volieren gehalten werden, erheblich gestört, so haben sie einen Unterlassungsanspruch. Dabei ist es nicht notwendig, dass ein Gutachter eine Phonmessung vorgenommen hat, weil es bei solchen Geräuschen nicht so sehr auf ihre messbare Stärke ankommt, sondern auf ihre “unabhängig davon bestehende Lästigkeit”.
Oberlandesgericht Hamburg (5 U 85/76).
Quelle: vogelforen.de

Vogelhaltung ist grundsätzlich erlaubt!

Geschrieben in Recht & Gesetz by Siegfried Montag April 30, 2007

Wenn im Mietvertrag das Halten von Vögeln untersagt wird,darf ein Mieter trotzdem Vögel halten.
Dabei gibt es jedoch eine Einschränkung:
Wer mehrere Vögel beispielsweise in einer offen aufgestellten Voliere halten will, der muß dafür sorgen, daß Lärmbelästigungen für die Nachbarn unterbleiben (5 U 85/76).
Quelle: vogelforen.de

Tierhaltung in der Mietwohnung verboten ?

Geschrieben in Recht & Gesetz by Siegfried Montag April 30, 2007

Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist unwirksam.
Kleintieren, wie z.B. Hamster, Ziervögel, Zwergkanninchen darf der Mieter immer halten – BGH (AZ: VIII ZR 10/92).
Quelle: vogelforen.de

100 Vögel sind zu viel!

Geschrieben in Recht & Gesetz by Siegfried Montag April 30, 2007

Ein Mieter, der in einer Zweizimmerwohnung 100 frei fliegende Vögel hält, überschreitet das vertretbare Maß der Nutzung.
Deshalb kann ihn der Vermieter unter Androhung der Kündigung auffordern, das Federvieh zu entfernen.
Bleibt die Abmahnung erfolglos, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt (LG Karlsruhe,9 S 360/00).
Quelle: vogelforen.de

Schmerzensgeld abgelehnt!

Geschrieben in Recht & Gesetz by Siegfried Montag April 30, 2007

Ein Nachbar verklagte einen Geflügelzüchter auf Schmerzensgeld wegen angeblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen,unter denen er aufgrund der nachbarlichen Geflügelhaltung zu leiden hat.
Der Nachbar behauptete jeden Morgen durch das Krähen der Hähne geweckt zu werden,und daher seit Jahren an Kopf und Magenschmerzen zu leiden.

Das Landgericht Kiel wies die Klage ab (AZ.:4 O 408/90).
Eine schuldhafte Lärmverursachung konnte dem Geflügelzüchter nicht nachgewiesen werden (was die Voraussetzung für Zahlungen auf Schmerzensgeld ist).
Das der Kläger, wegen seiner angeblichen Schmerzen nie einen Arzt aufgesucht hatte, machte darüber hinaus seine Schilderung über die Schwere seines Leidens nicht glaubwürdiger.
Quelle: vogelforen.de

Eingeschränktes Schreien!

Geschrieben in Recht & Gesetz by Siegfried Montag April 30, 2007

“Schreiverbot” von 12 bis 15 Uhr – so lautet das Urteil des Amtsgerichts Langen im Fall zweier ständig kreischender Graupapageie, deren Geschrei ein Wohnhaus mit mehreren Wohnungen beschallte. Ein entnervter Nachbar verlangte vor Gericht schließlich die “uneingeschränkte Ruhestellung” der Vögel. Diese Forderung ging dem Richter allerdings zu weit, und so wurden die Vögel schließlich dazu verurteilt, während der Mittagsruhe ihren Schnabel zu halten. (Az.: 56 C 287/00)
Quelle: vogelforen.de

Vogelgeschrei kann schon sehr laut sein !

Geschrieben in Recht & Gesetz by Siegfried Montag April 30, 2007

Ein Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem aktuellen Fall ein befristetes Gartenverbot ausgesprochen.
Das Gericht schlussfolgerte, dass das Halten exotischer Vögel „private Liebhaberei“ sei und somit Rücksicht auf die nähere Umgebung genommen werden müsse. Die Gartenzeiten des nervtötenden Vogels sind nun auf die Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr und des Nachmittags von 16 bis 17 Uhr begrenzt (LG Nürnberg-Fürth, Az.: 11 S 8784/96).
Quelle: vogelforen.de

Vögel in Mietwohnung

Geschrieben in Recht & Gesetz by Siegfried Montag April 30, 2007

Wie sieht es mit der Haltung von einem Vogel im Mietrecht aus?

Sind im Mietvertrag keine Bestimmungen über die Tierhaltung enthalten, so ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die üblichen Heimtiere in der Mietwohnung gehalten werden dürfen. Denn die Heimtierhaltung gehört heute zu der allgemeinen Lebensführung und zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietwohnung, solange durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintreten.
(AG Offenbach,Az34C 705/85; AG Schöneberg, Az.: 8C 11/91; AG Friedberg,AZ.:C66/93; AG Heidelberg, AZ.:20C 72/92)
Dies gilt grundsätzlich und erst recht auch für die Haltung von Wellen- und Nymphensittichen. (OLG Frankfurt AZ.: 6U 108/90).
Denn diese Tiere sind ihrer Art und Natur nach nicht geeignet, eine Störung des Hausfriedens hervorzurufen. (BGH,Az.:VIII ZR 10/92). Weder geht von ihnen eine übermäßige Geruchsbelästigung aus noch geben sie Geräusche von sich, die zu einer Lärmbelästigung anderer Mitmieter führen könnte. Ferner sind diese Tiere nicht imstande, größere Beschädigungen an der Wohnung zu verursachen. Der Mieter braucht daher zur Haltung von Wellen- oder Nymphensittichen keine ausdrückliche Genehmigung. Problematisch wird es erst dann, wenn aus ein oder zwei Wellensittichen eine ganze Zuchtgruppe mit sehr vielen Tieren wird.
Hier wird man im Einzelfall prüfen müssen, inwieweit der Hausfrieden gestört sein könnte oder nicht. Gestört ist nach der Rechtsprechung der Hausfrieden bereits dann, wenn übermäßig viele Heimtiere gehalten werden. (OLG MünchenAz.: 5U 7178/89) , oder wenn Einstreumaterial (gebrauchter Vogelsand) mit der Folge einer Rohrverstopfung in die Toilette eingeleitet wird. (LG Berlin,AZ.: 64S 17/93).

Eigentumswohnung :
Ein generelles Verbot der Haltung von Wellen- oder Nymphensittichen in der Eigentumswohnung kann wirksam nur vertraglich durch einen einstimmigen Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen werden. Stimmenmehrheit reicht für ein Tierhaltungsverbot nicht aus. (OLG Stuttgart, Az.: 8W 8/92) Zulässig ist jedoch ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der die Tierhaltung in der Eigentumswohnung auf eine vertretbare Zahl begrenzt. (OLG Frankfurt, Az.: 11W 142/87).
Quelle: http://www.papageienatrium.de

Powered by T-Mobile G1, theme by Dimension 2k

Gelistet im Webkatalog von Vogelseiten.net